Berufsgruppenrabatt
Für spezielle Berufe bzw. Berufsgruppen, die je nach Gesellschaft variieren können, werden so genannte Berufsgruppenrabatte vergeben. Die Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Rabattes ist, dass die angegebene Tätigkeit innerhalb der Vertragslaufzeit hauptberuflich ausgeführt wird. Die Versicherung kann auf einen Nachweis durch den Arbeitgeber bestehen. Änderungen müssen der Versicherungsgesellschaft unverzüglich mitgeteilt werden, da der Versicherungsnehmer sonst mit empfindlichen Vertragsstrafen zu rechen hat.
