Einzelfahrerrabatt
Wenn der alleinige Fahrer des versicherten Wagens, der Versicherungsnehmer ist, gewähren viele Gesellschaften den so genannten Einzelfahrerrabatt. Unter gewissen Umständen sind auch andere Fahrer berechtigt das Fahrzeug zu führen. Dazu gehören Notfahrten ins Krankenhaus und Probefahrten, die die beauftragte Werkstatt im Rahmen einer Reparatur durchführen muss.
