Garagenrabatt
Da davon ausgegangen wird, dass Fahrzeuge, die nicht öffentlich abgestellt werden, in weniger Schadenfälle verwickelt sind, bieten die Versicherungsgesellschaften so genannte Garagenrabatte, sofern das Fahrzeug in einer Einzel-, Doppel-, Sammel-, oder Tiefgarage oder auf andern nicht zugänglichen Abstellplätzen geparkt wird. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug regelmäßig über Nacht dort unterzubringen.
