Kaskoversicherung
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung kann in der Autoversicherung auch noch auf freiwilliger Basis eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Während in der Haftpflichtversicherung die Schadenersatzforderungen gedeckt werden, die durch das Verschulden des Versicherungsnehmers entstanden sind, werden in den Kaskoversicherungen auch Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt dabei u.a. Schäden durch Brand und Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, den Zusammenstoß mit Wirbeltieren oder Glasbruch. Im Vergleich dazu fallen Schäden, die der Versicherungsnehmer im Rahmen eines selbstverschuldeten Unfalls am eigenen Wagen verursacht hat, in das Ressort der Vollkaskoversicherung.
