Nutzerkreisrabatt
Vergünstigungen durch einen so genannten Fahrerkreisrabatt können dann gewährt werden, wenn für das versicherte Fahrzeug ein festgelegter Personenkreis definiert wurde. Je kleiner dieser Kreis ist, desto höher ist der Rabatt. Mögliche Einschränkungen sind Personenzahlen, Altersbeschränkungen (Fahrer ab 25) oder das Geschlecht der Fahrer.
Unter gewissen Umständen sind auch Fahrer berechtigt das Fahrzeug zu führen, die nicht vertraglich genannt wurden. Dazu gehörten Notfahrten ins Krankenhaus und Probefahrten, die die beauftragte Werkstatt im Rahmen einer Reparatur durchführen muss.
