Wenigfahrerrabatt
Je geringer die Jahresfahrleistung ausfällt, umso mehr sinkt der Versicherungsbeitrag. Niedrige Kilometerzahlen werden im Rahmen des so genannten Wenigfahrerrabatts belohnt. Die Gesellschaften entscheiden selbst über die jeweiligen Staffelungen und die Rabatthöhen. Üblich sind Grenzen von 6000 km, 9000 km, 12.000 km oder 20.000 km.
