Werkstattbindung
Viele Gesellschaften bieten vergünstigte Tarife mit Werkstattbindung an. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass ihm im Kaskoschadenfall eine nahegelegene Partnerwerkstatt der Gesellschaft zugewiesen wird. Bei Leasingfahrzeugen und Fahrzeugen mit einer Herstellergarantie ist davon abzuraten, da sie oftmals nur Werkstätten zulassen, bei denen die Reparatur mit Originalteilen sichergestellt ist.
