Sparen für Fahranfänger
Vor allem Fahranfänger haben durch die Einstufung in eine hohe Schadenfreiheitsklasse oftmals mit Versicherungsbeiträgen zu kämpfen, die ihre finanziellen Mittel übersteigen, sofern sie nicht von den Eltern unterstützt werden.
Die Beiträge mindern können Sie, indem Sie Ihr Fahrzeug über die Eltern als Zweitfahrzeug versichern lassen. Damit starten sie mit der Schadenfreiheitsklasse ½ statt 0, was die Prämie erheblich sinken läßt.
Fahranfänger oder Fahrer, die den Führerschein erst seit wenigen Jahren besitzen, sollten jedoch gut überlegen, wenn ihnen beispielsweise von den Eltern ein freigewordener Rabatt angeboten wird. Prinzipiell kann nämlich nur übernommen werden, was auch selbst erfahren wurde. Das bedeutet, dass bei einer Führerscheindauer von drei Jahren, nur die Schadenfreiheitsklasse 2 übernommen werden kann. Hat der freie Rabatt aber die Schadenfreiheitsklasse 6, so verfallen die restlichen Jahre. Hier lohnt es sich, mit der Übernahme noch zu warten, bis die Differenz nicht mehr so hoch ist. Solange kann das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern angemeldet bleiben.
